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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Waldkirch e.V. findest du hier .
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Als Grundlage für den Signalmann muss der Wasserretter gemacht werden.
Die Tätigkeit als Signalmann setzt neben der persönlichen Eignung fundierte Kenntnisse der Vorschriften und Richtlinien sowie grundlegendes Wissen aus den Bereichen der Gerätekunde, der Tauchmedizin, dem Verhalten bei Einsätzen und der Ersten Hilfe voraus. Nur so ist die Sicherheit des Einsatztauchers und ein effektiver Taucheinsatz sicherzustellen.
Auszug aus der GUV-R 2101. Dies ist die Vorschrift für ale Signalmänner und Einsatztauchr bei der DLRG:
Als Signalmann dürfen nur ausgebildete und gesundheitlich geeignete Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eingesetzt werden.
Der Signalmann muss eine Ausbildung absolvieren, die mindestens den Ausbildungsinhalten nach Anhang 4 der GUV-R 2101 entspricht. Praktische Fähigkeiten und theoretische Kenntnisse sind durch eine Prüfung nachzuweisen.
Werden Tauchgeräte mit Nitrox-Gasgemischen verwendet, so muss der Signalmann eine vergleichbare Zusatzausbildung wie der Taucher selbst aufweisen.
Diese Ausbildung muss dokumentiert werden.
Personen, die die gesundheitlichen Anforderungen für Taucher erfüllen, sind auch als Signalmann geeignet.
Vor der Ausbildung zum Signalmann wird eine hausärztliches Untersuchung empfohlen, die bestätigt, dass der zukünftige Signalmann frei von Krampfleiden ist und nicht unter Schwindelanfällen leidet. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass der Proband über eine ausreichende Sehleistung verfügt (mit/ohne Sehhilfe mind. noch 0,7 auf dem einen und mind. 0,5 auf dem anderen Auge) und dass er Flüstersprache beid-seitig auf 5 m Entfernung hört.
Die Feststellung der Gesundheit ist gemäß Formblatt (Best.-Nr.: 15401353) der DLRG, alternativ durch Selbsterklärung abzugeben und zusätzlich im Taucherdienstbuch/Logbuch zu bestätigen.
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